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Handwerker und Haushaltshilfe

Holen Sie sich 5.710 Euro zurück!

Handwerker und Haushaltshilfe
Steuertipps
03.12.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Handwerker und Haushaltshilfe

Holen Sie sich 5.710 Euro zurück!

Kurzschluss am Herd und der Feiertagsbraten im Backofen oder noch schnell den Müll weggebracht und den Schlüssel in der Wohnung vergessen – Szenarien, die sich keiner wünscht. Denn Elektriker und Schlüsseldienst lassen sich ihre Dienste besonders an Feiertagen teuer bezahlen. Gut, dass Sie diese Rechnungen nicht alleine bezahlen müssen. Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen heißt das Zauberwort. 20 Prozent der Aufwendungen können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Damit lassen sich Einkommensteuern von bis zu 5.710 Euro sparen: 1.200 Euro (20 Prozent von 6.000 Euro) für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (z. B. Malerarbeiten, Reparaturen im Haushalt und somit auch die Elektrikerrechnung, soweit sie auf die Arbeitsleistung entfällt), 4.000 Euro für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. haushaltsnahe Dienst-, Betreuungs- und Pflegeleistungen (20 Prozent von 20.000 Euro) sowie 510 Euro (20 Prozent von 2.550 Euro) für einen im Haushalt tätigen Mini-Jobber.

Tipp: Lassen Sie sich diese Steuerboni nicht entgehen und schöpfen Sie sie optimal aus! Reparaturen und Wartungsarbeiten gibt es in jedem Haushalt und manchmal wird auch eine Haushaltshilfe beschäftigt. Auch in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters oder Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft finden sich Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen. Sie benötigen lediglich eine Rechnung und eine unbare Zahlung in diesem Jahr. Vielleicht ist es aber auch sinnvoll und möglich, Zahlungen in das nächste Jahr zu verschieben. Sprechen Sie mit Ihrem Handwerker oder Dienstleister und prüfen Sie, was für Sie die größte Steuerersparnis bringt!

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