Startseite | Grenzüberschreitende Sachverhalte

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Leistungen

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Wir beraten Sie kompetent in allen wichtigen europäischen Ländern

Seit mehr als 45 Jahren berät ETL SteuerRecht die Partnerkanzleien der ETL Gruppe zu allen Fragestellungen des deutschen aber auch internationalen Steuerrechts. An unserem Standort Berlin ist auch der Sitz der ETL International; unserem weltweiten Netzwerk von ETL Auslandspartnern. In interdisziplinärer Zusammenarbeit lösen die ETL SteuerRecht Fachberater gemeinsam mit den ETL Auslandspartnern alle Fragestellungen, die sich aus grenzüberschreitenden Sachverhalten ergeben. Unsere Experten für internationales Steuerrecht sind zumeist doppelt qualifiziert und bieten ihre Beratung neben deutscher Sprache auch in mehreren Fremdsprachen bzw. ihren Muttersprachen an. Die international ausgerichteten Beratungsfelder der ETL SteuerRecht umfassen unter anderem DBA, Außensteuerrecht, Arbeitnehmerentsendung und umsatzsteuerliche Themen. Erfahren Sie mehr über das weltweite Beraternetzwerk der ETL International.