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Sozialversicherung für Imker

Wenn die Biene doch mal sticht

Sozialversicherung für Imker
Aktuelles
05.07.2025 — Lesezeit: 4 Minuten

Sozialversicherung für Imker

Wenn die Biene doch mal sticht

„Wenn hier Dich eine Biene sticht, so gehe fort und schimpfe nicht. Bedenke, dass nur Du es bist, der störend hier im Wege ist“ schrieb schon Hoffmann von Fallersleben. Doch was, wenn es nicht bei einem kleinen Stich bleibt, sondern der Imker vor lauter Schreck stolpert und sich schwerer verletzt? Dann springt gegebenenfalls die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein, die die Berufsgenossenschaft, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Alterskasse abdeckt. Auch Imker sind unter gewissen Voraussetzungen dort pflichtversichert.

Absicherung für Imker auch im Alter

Die Alterssicherung der Landwirte ist eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für alle landwirtschaftlichen Unternehmer sowie deren Ehegatten und für mitarbeitende Familienangehörige. Imkerei gilt dabei auch als Unternehmen der Landwirtschaft. Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt von der Anzahl der Bienenvölker ab. Für Imker ist die gesetzlich festgelegte Mindestanzahl von 100 Bienenvölkern notwendig, um versicherungspflichtig zu sein.

Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse ist für Landwirte sowie deren Ehegatten gleich hoch und wird jährlich neu festgelegt. Für mitarbeitende Familienangehörige ist die Hälfte zu zahlen. Im Jahr 2025 beläuft sich der Beitrag auf 312 Euro bzw. 156 Euro.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, beispielsweise, wenn regelmäßig Arbeitseinkommen bezogen wird, das das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich) überschreitet. Für Imker, die bereits vor dem 1. Oktober 2022 befreit waren, bleibt die bis dahin gültige Grenze von 4.800 Euro jährlich maßgebend.

Krankenversicherung richtet sich nach Beitragsklassen

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist ebenfalls eine berufsständische Versicherung und daher nicht frei von allen Bürgern wählbar. Imker zählen zu den berechtigten bzw. verpflichteten landwirtschaftlichen Unternehmern. Wer die Mindestgröße seines Unternehmens erreicht, ist versicherungspflichtig.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Besteht beispielsweise eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse und wird die Tätigkeit als Landwirt nicht hauptberuflich ausgeübt, besteht keine Versicherungspflicht. Gleiches gilt, wenn eine andere selbständige Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft den Hauptberuf darstellt.  

Imker, die versicherungspflichtig sind, zahlen Beiträge nicht auf Grundlage ihrer Einkünfte, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens. Der Beitragsmaßstab ist hier seit dem Jahr 2025 das sogenannten Standardeinkommen. Die Berechnung erfolgt anhand einer Beitragstabelle mit 20 Beitragsklassen.

Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung

Die Pflegeversicherung ist zwar ein eigenständiger Versicherungszweig, sie folgt jedoch der Krankenversicherung. Das bedeutet, jeder, der in der Krankenversicherung gesetzlich versichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Imker, die in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind gleichzeitig ohne zusätzlich notwendigen Antrag bei der Landwirtschaftlichen Pflegeversicherung versichert.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung staffelt sich bei Imkern nicht nur – wie bei Arbeitnehmern auch – nach der Anzahl der Kinder, sondern ebenfalls nach der Beitragsklasse der Landwirtschaftlichen Krankenkasse.

Berufsgenossenschaft ab 25 Bienenvölkern

Wer eine Imkerei betreibt, für den ist die SVLFG auch der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger. Ob Beitragspflicht besteht oder nicht, hängt nicht zuletzt von der Anzahl der Bienenvölker ab. Beitragspflichtig sind Imker, die die Imkerei

  • als eigenständiges Unternehmen gewerbsmäßig oder
  • als Bestandteil oder neben einer Landwirtschaft

betreiben. Wer also Imkerei nicht sowieso schon in seinem Hof oder Landwirtschaftsbetrieb integriert hat, zahlt Beiträge zur Berufsgenossenschaft, wenn die Imkerei gewerbsmäßig betrieben wird. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 25 Bienenvölker gehalten werden. Es ist also gut möglich, dass ein Imker, der 50 Bienenvölker hat, zwar in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert ist, nicht jedoch in der Kranken- und Pflegeversicherung oder in der Landwirtschaftliche Alterskasse.

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft hat Vorteile, denn alle im Unternehmen tätigen Personen genießen Versicherungsschutz, sei es der Imker selbst, Ehepartner, mitarbeitende Familienangehörige oder Beschäftigte und kurzfristige Helfer. Wer unter 25 Bienenvölker hält, ist nicht versichert. Es besteht aber die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft setzen sich aus einem Grundbeitrag und einem Risikobeitrag zusammen, der sich nach der Anzahl der Bienenvölker richtet. Der Mindestgrundbeitrag belief sich für 2023 auf 84,96 Euro und der Höchstgrundbeitrag auf 339,82 Euro.

Fazit: Mit diesem Artikel schließen wir unsere dreiteilige Serie zu der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Imkern ab. Neben der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer wird auch die landwirtschaftliche Sozialversicherung für die meisten Hobby-Imker keine große Rolle spielen. Denn statistisch gesehen, hält jeder Imker nur rund 7 Bienenvölker. Doch beruhigend zu wissen, wenn das Hobby größere Kreise zieht, sind auch Imker gut abgesichert. Für alle weiteren Fragen stehen die Kollegen von ETL Agrar & Forst gern zur Verfügung.

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