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Reform der Höfeordnung ab 2025

Gesetzentwurf zur Neuregelung der Abfindung im Bundesrat verabschiedet

Reform der Höfeordnung ab 2025
Aktuelles
09.07.2024 — zuletzt aktualisiert: 17.11.2025 — Lesezeit: 5 Minuten

Reform der Höfeordnung ab 2025

Gesetzentwurf zur Neuregelung der Abfindung im Bundesrat verabschiedet

Ab 2025 gilt eine neue Höfeordnung. Sie bestimmt, wie landwirtschaftliche Betriebe im Erbfall übergehen. Die Reform soll alte Bewertungsmaßstäbe ersetzen – gerechter, moderner, realistischer.

Seit über 14 Jahren beraten wir von ETL Agrar & Forst land- und forstwirtschaftliche Betriebe in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Aus dieser täglichen Beratungspraxis wissen wir: Veränderungen wie die Reform der Höfeordnung treffen viele Höfe direkt – und erfordern klare Entscheidungen.

Hier erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie sich vorbereiten können.

 

Warum die Reform kommt

Völlig veraltet: Die bisherigen Einheitswerte stammen aus den 1960er-Jahren. Mit der Grundsteuerreform wurde ein neuer Grundsteuerwert A eingeführt. Er zwingt zur Anpassung auch bei der Hofbewertung.

Das Ziel: gerechtere Abfindungen für Miterben und mehr Klarheit bei der Nachfolge.

In unseren Beratungsgesprächen erleben wir häufig, dass Landwirte die alten Bewertungsgrundlagen als ungerecht empfinden. Die Reform soll hier mehr Klarheit schaffen, auch wenn sie neue Fragen aufwirft.

Tipp: Prüfen Sie früh, ob Ihr Betrieb betroffen ist. Unsere Fachleute von ETL Agrar & Forst helfen dabei. 

 

 

 

 

Arne Ropers

Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle, M.Sc. BWL, Geschäftsführer ETL Agrar & Forst

 

Wo die Höfeordnung gilt

Die Reform der Höfeordnung gilt nicht überall, sondern nur in:

  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen (NRW)
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg

Ein Hof zählt nur, wenn er eingetragen und tatsächlich bewirtschaftet wird.

 

Neue Mindestwerte ab 2025

Damit ein Betrieb als Hof gilt, muss er künftig höhere Werte erreichen:

  • Bisher:000 Euro Einheitswert
  • Neu:000 Euro Grundsteuerwert (Landwirtschaft)

Achtung: Per Wahlrecht liegt durch Erklärung der Eigentümer ein Hof zukünftig ab einem Grundsteuerwert von 27.000 Euro vor (Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Höfeordnung n. F. (Bundesrats-Drucksache 322/24, 17. Mai 2024).

Diese Anpassung ersetzt den bisherigen Einheitswert und schafft eine klare, nachvollziehbare Bewertung nach dem Grundsteuerwert A.

Kleinere Betriebe könnten dadurch ihren Hofstatus verlieren.

→ Handeln Sie rechtzeitig: Lassen Sie von unseren Experten prüfen, ob Ihr Hof bleibt.

 

Änderungen bei der Abfindung der Miterben

Kernpunkt der Reform: die Abfindungspflicht. Sie richtet sich künftig nach dem Grundsteuerwert A, multipliziert mit 0,6.

Bis zu 80 % der Verbindlichkeiten dürfen abgezogen werden. Das führt oft zu höheren Abfindungen. Für Hoferben kann das teuer werden, weil Miterben profitieren.

 

Wann ein Hof aus der Höfeordnung fällt

Ein Hof verliert seine Stellung, wenn:

  1. der neue Wert unter 54.000 Euro (bzw. 27.000 Euro) liegt,
  2. keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung mehr besteht,
  3. oder der Hofvermerk im Grundbuch auf Erklärung des Eigentümers gelöscht wird.“

Letzteres geschieht auf Antrag – etwa, wenn keine Bewirtschaftung mehr geplant ist.

 

Vorteile und Nachteile der Höfeordnung

Vorteile:

  • Erhalt des Betriebes als Einheit
  • Schutz vor Zersplitterung
  • Stabile Nachfolge

Nachteile:

  • Ungleiche Abfindungen
  • Konfliktpotenzial unter Erben
  • Wenig Flexibilität

Ob sich die Höfeordnung lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Wir als Branchenspezialisten für die Land- und Forstwirtschaft begleiten Sie von der Bewertung bis zur Nachfolgeplanung – bundesweit und persönlich vor Ort

 

Was Sie jetzt tun sollten

Unsere ETL Agrar & Forst-Experten empfehlen:

  1. Grundsteuerwert prüfen
  2. Eintragung kontrollieren
  3. Nachfolge klären
  4. Abfindung berechnen lassen

Lassen Sie sich beraten: Unsere Experten von ETL Agrar & Forst zeigen, was für Ihren Hof gilt.

ETL Agrar & Forst-Kanzleien in Ihrer Nähe finden

 

FAQ zur Höfeordnung: Die häufigsten Fragen unserer Mandanten

Ein Hof fällt aus der Höfeordnung, wenn der neue Grundsteuerwert unter 54.000 Euro liegt – oder unter 27.000 Euro, falls keine Eigentümererklärung zur Begründung der Hofeigenschaft abgegeben wurde –, wenn die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung endet oder der Hofvermerk im Grundbuch gelöscht wird.

In der Regel der sogenannte Hoferbe – meist derjenige, der den Hof weiterführt. Miterben erhalten eine Abfindung.

Durch Löschung des Hofvermerks im Grundbuch auf Erklärung des Eigentümers oder automatisch, wenn der Mindestwert nicht erreicht wird.

Höfe in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, für die ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist.

Sie schützt den Fortbestand des Betriebs und verhindert die Zersplitterung landwirtschaftlicher Flächen.

Er richtet sich nach dem Wertzuwachs des Hofes seit dem Erbfall und wird im Einzelfall berechnet.

 

Und jetzt?!

Die Reform bringt erhebliche Änderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Viele Höfe könnten ihre bisherige Stellung verlieren oder höhere Abfindungen zahlen müssen.

Wer frühzeitig handelt, kann rechtzeitig Gestaltungsspielräume nutzen und finanzielle Risiken vermeiden.

→  Lassen Sie sich jetzt individuell beraten

Wenn Sie unsicher sind, wie sich die neuen Werte auf Ihren Hof auswirken: Unsere erfahrenen ETL Agrar & Forst-Berater kennen die Details der Reform und beraten Sie praxisnah bundesweit und direkt vor Ort. Wir begleiten Sie bei Bewertung, Nachfolgeplanung und steuerlicher Gestaltung.

 

 

 

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