Alkohol- und Tabaksteuer soll steigen
Spirituosen, Sekt und Zigaretten werden ab 2027 voraussichtlich teurer
Wer im Restaurant ein Glas Sekt bestellt, an der Hotelbar einen Gin Tonic trinkt oder Zigaretten kauft, muss sich ab 2027 auf höhere Preise einstellen. Die Bundesregierung plant, verschiedene Alkoholsteuern anzuheben und die Tabaksteuer in mehreren Schritten bis 2030 zu erhöhen. Hintergrund ist vor allem die Konsolidierung des Bundeshaushalts. Bei verfolgt die Bundesregierung zusätzlich gesundheitspolitische Ziele.
Die Vorhaben sind noch nicht beschlossen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung inzwischen in den Bundestag eingebracht. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Alkoholsteuern steigen um 20 Prozent
Nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sollen die Alkoholsteuer, die Schaumweinsteuer, die Zwischenerzeugnissteuer und die Alkopopsteuer zum 1. Januar 2027 jeweils um 20 Prozent steigen. Bier und normaler, nicht schäumender, Wein sind von diesen Erhöhungen nicht betroffen.
Bei Spirituosen steigt der reguläre Alkoholsteuersatz beispielsweise von 1.303 Euro auf 1.564 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Die Schaumweinsteuer soll von 136 Euro auf 163 Euro je Hektoliter steigen. Für Schaumwein mit weniger als sechs Volumenprozent Alkohol erhöht sie sich von 51 Euro auf 61 Euro je Hektoliter. Auch die Sätze für Zwischenerzeugnisse wie Portwein oder Sherry und für Alkopops werden angehoben.
Was bedeutet das an der Ladentheke? Die Bundesregierung spricht bei vollständiger Weitergabe von moderaten Preisänderungen im zweistelligen Cent-Bereich. Rein rechnerisch kann die zusätzliche Belastung einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer beispielsweise ungefähr
- bei einer 0,7-Liter-Flasche Spirituosen mit 40 Prozent Alkohol rund 87 Cent,
- bei einer 0,75-Liter-Flasche Sekt rund 24 Cent,
- bei einem typischen Alkopop je nach Alkoholgehalt ungefähr 25 Cent.
betragen. Für Verbraucher kann die tatsächliche Preiserhöhung höher ausfallen als die reine Steuermehrbelastung. Hersteller, Händler oder Gastronomen können Preisanpassungen zum Anlass nehmen, ihre Kalkulation insgesamt zu überprüfen. Zudem fällt auf einen höheren Nettoverkaufspreis auch entsprechend mehr Umsatzsteuer an.
Ziel der Erhöhung ist vor allem, die Einnahmen des Bundes zu stärken und damit einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Die Getränke- und Spirituosenwirtschaft warnt allerdings vor höheren Verbraucherpreisen und damit verbundenen möglichen Absatzrückgängen. Verbraucher könnten auf günstigere Produktgruppen oder Einkäufe im Ausland ausweichen. Ob die erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen tatsächlich in der kalkulierten Höhe erreicht werden, bleibt daher abzuwarten.
Tabak wird vier Jahre hintereinander teurer
Bei der Tabaksteuer ist keine einmalige Erhöhung vorgesehen. Die Steuersätze sollen zum 1. Januar 2027, 2028, 2029 und 2030 schrittweise angehoben werden. Betroffen sind nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Flüssigkeiten für E-Zigaretten.
Nach den Berechnungen der Bundesregierung könnte der gewichtete durchschnittliche Verkaufspreis einer Packung mit 20 Zigaretten 2027 bei rund 8,77 Euro liegen. Für 2028 werden rund 9,56 Euro, für 2029 rund 10,42 Euro und für 2030 rund 11,36 Euro unterstellt. Dabei handelt es sich nicht um vorgeschriebene Verkaufspreise, sondern um Berechnungsannahmen des Gesetzentwurfs.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die höheren Tabaksteuern grundsätzlich über die Preise an die Verbraucher weitergegeben werden.
Höhere Einnahmen und weniger Raucher
Auch die Tabaksteuererhöhung soll zur Stabilisierung und Erhöhung der Einnahmen des Bundes beitragen. Daneben verfolgt die Bundesregierung ausdrücklich gesundheitspolitische Ziele. Die höheren Steuern sollen zu einer angemessenen Belastung der verschiedenen Tabakprodukte beitragen und gleichzeitig die Raucherquote insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen senken.
Ob höhere Preise tatsächlich zu weniger Konsum führen, hängt auch von den Reaktionen der Verbraucher ab. Möglich sind ein geringerer Konsum, der Wechsel zu günstigeren Produkten oder Einkäufe im Ausland. Genau solche Ausweichbewegungen berücksichtigt die Bundesregierung bei der stufenweisen Ausgestaltung der Steuererhöhungen.
Höhere Einkaufspreise für Gastronomie und Hotellerie
Für Gastronomen und Hoteliers können sich die Steuererhöhungen unmittelbar in höheren Einkaufspreisen bemerkbar machen. Das betrifft sowohl alkoholische Getränke als auch Tabakwaren. Besonders spürbar kann dies für Bars, Restaurants, Hotels mit Minibar- oder Veranstaltungsangeboten sowie für Shisha-Bars werden.
Ob und in welchem Umfang die Mehrkosten an Gäste weitergegeben werden, hängt von der jeweiligen Kalkulation und der Preisempfindlichkeit der Kunden ab. Für Betriebe kann sich damit zusätzlicher Druck auf die Margen ergeben, wenn höhere Einkaufspreise nicht vollständig weitergereicht werden können.
