Bundesregierung legt umfassendes Reformpaket vor
Steuerentlastungen treffen auf neue Belastungen
Unter der Überschrift „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Koalition am 2. Juli 2026 ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen vorgestellt, die unter anderem Steuern, Arbeitsrecht, Mini-Jobs, Krankenversicherung und Rente betreffen. Die Vorschläge müssen nach der Sommerpause noch in konkrete Gesetzentwürfe übertragen und anschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Lediglich für das geplante Rentenpaket gibt es bereits einen klaren Zeitplan. Die Regelungen sollen bis Ende 2026 beschlossen werden.
Mittlere und kleinere Einkommen sollen entlastet werden
Für 2027 und 2028 sind Entlastungen für Familien und Beschäftigte mit mittleren und kleineren Einkommen geplant, insbesondere höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie eine Anhebung des Kindergeldes und des Arbeitnehmerpauschbetrags. Konkrete Beträge nennt das Reformpapier bisher nicht. Laut Presseberichten könnte das Kindergeld ab 2028 auf 272 Euro steigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag könnte um 200 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.
Außerdem sind Anpassungen am Steuertarif vorgesehen. Hier soll die zweite Progressionszone im Einkommensteuertarif abgeflacht werden. Die zweite Progressionsstufe ist der Bereich, in dem der Steuersatz allmählich von 23,97 Prozent bis auf 42 Prozent ansteigt. Dadurch würde die Steuerbelastung bei steigenden Einkommen langsamer zunehmen. Auch die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz gilt, soll nach oben verschoben werden.
Die volle Entlastung soll ab 2028 wirksam werden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro könnte dadurch mehr als 600 Euro pro Jahr sparen.
Gleichzeitig plant die Koalition in ihrem Reformpaket höhere Steuersätze für besonders hohe Einkommen. Künftig könnten 45 Prozent Einkommensteuer ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten. Ab 280.000 Euro wären 47 Prozent vorgesehen.
Regeln für Mini-Jobs könnten sich grundlegend ändern
Für Mini-Jobber soll sich einiges ändern. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde bereits beschlossen, dass der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung von derzeit 13 Prozent für Mini-Jobber im gewerblichen Bereich erhöht wird. Ab dem 1. Januar 2027 orientiert sich der pauschale Beitrag am allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Arbeitgeber müssen dann 14,6 Prozent sowie den für das jeweilige Jahr festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zahlen. Der Mini-Jobber bleibt weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Nach den Vorschlägen der Koalition soll auch die Pauschsteuer auf Mini-Jobs steigen: von zwei auf fünf Prozent. Das würde Mini-Jobs zunächst vor allem für Arbeitgeber verteuern.
Hinweis: Unklar ist, wie diese Maßnahme aus dem aktuellen Reformpaket der Koalition mit den Empfehlungen der Alterssicherungskommission zusammenpasst. Diese hat vorgeschlagen, den besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status von Mini-Jobs grundsätzlich abzuschaffen.
Die Förderung für Handwerkerleistungen soll sinken
Auch beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen plant die Koalition eine Kürzung. Bisher können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Künftig sollen es nur noch 15 Prozent sein.
Bleibt der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Kosten bei 6.000 Euro, würde die maximale Steuerermäßigung von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr sinken. Das könnte dem Staat zwar zusätzliche Einnahmen bringen, zugleich aber den Kampf gegen Schwarzarbeit erschweren. Denn legale Handwerkerrechnungen würden durch die Reduzierung des Steuervorteils steuerlich weniger attraktiv.
Das Arbeitsrecht soll flexibler werden
Befristete Arbeitsverträge sind aktuell streng geregelt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sind sachgrundlose Befristungen für maximal zwei Jahre zulässig. Hinzu kommt, dass innerhalb dieser Höchstdauer maximal drei Verlängerungen zulässig sind und der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber auch nicht vorher beschäftigt sein durfte. Diese Laufzeiten sollen deutlich verlängert werden. Für Einstellungen bis Ende 2030 sollen Arbeitsverträge bis zu 48 Monate ohne besonderen Befristungsgrund abgeschlossen werden können. Innerhalb dieses 48-Monate-Zeitraums wären bis zu sechs Verlängerungen möglich. Auch eine erneute Einstellung beim gleichen Arbeitgeber soll wieder als Ersteinstellung gelten können.
Für besonders gutverdienende Beschäftigte plant die Koalition in ihrem Reformpaket eine erleichterte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Die Regelung soll Arbeitnehmer betreffen, deren Einkommen über dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Im Jahr 2026 könnten Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 177.450 Euro davon profitieren. Abfindungen sollen zudem steuerlich günstiger behandelt werden, wenn Betroffene schnell eine neue Beschäftigung aufnehmen.
Ende für die telefonische Krankschreibung?
Die Krankschreibung soll strenger geregelt werden. Die Koalition plant, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein.
Das könnte den Aufwand für Arztpraxen, Beschäftigte und Arbeitgeber erhöhen. Kranke müssten häufiger persönlich eine Praxis aufsuchen. Dadurch könnten Wartezeiten, Verwaltungsaufwand und das Ansteckungsrisiko steigen. Arbeitgeber müssten Bescheinigungen früher kontrollieren und in der Lohnabrechnung berücksichtigen.
Mehrkosten könnten die Entlastung teilweise aufheben
Wie stark Familien tatsächlich profitieren, hängt nicht allein von der Steuerreform ab. Höhere Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel könnten die Haushalte zusätzlich belasten.
Ab 2028 ist außerdem ein neuer Krankenversicherungsbeitrag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner geplant. Dieser müsste von der versicherten Person getragen werden, über die die Familienversicherung läuft. Auch steigende Beitragsbemessungsgrenzen könnten bei höheren Einkommen zu zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Die angekündigte Steuerentlastung von mehr als 600 Euro kann daher in der Praxis kleiner ausfallen. Entscheidend wird sein, welche Maßnahmen aus dem Reformpaket tatsächlich beschlossen werden und wie die einzelnen Maßnahmen am Ende zusammenwirken.