ETL Steuertipps für Unternehmer
ETL-Depesche Ausgabe 1/2026 verfügbar
Steuertipps für Unternehmer – mehrmals jährlich erscheint eine neue Ausgabe der ETL-Depesche, die Unternehmer aller Branchen, Selbständige und Freiberufler gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen informiert und wertvolle Tipps zur erfolgreichen Unternehmensführung gibt.
Steueränderungen – das ist neu im Jahr 2026
Von angehobenen Sachbezugswerten über die erhöhte Entfernungspauschale bis hin zu neuen Regelungen bei Mini-Jobs, Gewerkschaftsbeiträgen und Ehrenamtspauschalen – 2026 bringt einige Neuerungen, die sich unmittelbar auf die Lohnabrechnung und Einkommensteuer auswirken. Auch die Forschungszulage wird attraktiver und in der Land- und Forstwirtschaft kehrt die volle Agrardieselrückvergütung zurück.
Sozialversicherung 2026
Neue Beitragsbemessungsgrenzen, eine angehobene Versicherungspflichtgrenze und ein steigender durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung führen bei vielen Beschäftigten zu höheren Abzügen vom Bruttolohn. Daneben gibt es Änderungen bei Sofortmeldungen zur Sozialversicherung sowie bei kurzfristigen Beschäftigungen in der Landwirtschaft. Wer über eine betriebliche Altersversorgung vorsorgt, profitiert von höheren steuerfreien Höchstbeträgen.
Aktivrente ab 2026
Regelaltersrentner können seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Einkünfte aus der Aktivrente unterliegen dabei nicht dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen somit nicht den Steuersatz auf andere Einkünfte wie Renten oder Vermietungseinkünfte. Begünstigt ist ausschließlich Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen nichtselbständigen Beschäftigung. Mini-Jobber, Beamte und Senioren mit Gewinneinkünften profitieren daher nicht.
Ab 2026 wieder ermäßigter Steuersatz auf Speisen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke bleiben ausgenommen und werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Damit kehren alte Abgrenzungsfragen zurück, beispielsweise bei Spar-Menüs, Buffets, Catering oder auch Gutscheinen.
BFH bremst Schätzungen mit der BMF-Richtsatzsammlung
Der Bundesfinanzhof hat die Bedeutung der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen deutlich relativiert. Vorrang haben innerbetriebliche Vergleiche und nachvollziehbare Nachkalkulationen. Gerade für atypische Betriebe wie Diskotheken stärkt das die Verteidigungsmöglichkeiten gegen überhöhte Hinzuschätzungen. Gleichzeitig nehmen datengetriebene Prüfmethoden weiter zu.
Wenn ein Rechnungsfehler teuer wird
Ein falscher Steuerausweis ist keine bloße Formalie. Denn ein falscher Steuerausweis kann dazu führen, dass der Rechnungssteller zusätzliche Umsatzsteuer zahlen muss. Das ist auch dann der Fall, wenn er diese Steuer wirtschaftlich gar nicht erhalten hat. Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zeigt jedoch, dass es entscheidend auf die tatsächliche Gefährdung des Steueraufkommens ankommt.
Was beim Entrümpeln zu beachten ist
Im Januar kann entrümpelt werden. Das gilt nicht nur für Papierbelege, sondern auch für digitale Unterlagen, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Bei E-Mails ist jedoch Vorsicht geboten, denn diese können aufbewahrungspflichtige Handels- oder Geschäftsbriefe sein, die sechs Jahre aufzubewahren sind.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Investitionen in neuen Mietwohnraum sollen mit Sonderabschreibungen beschleunigt werden. Diese setzen nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch voraus, dass tatsächlich zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Ein reiner Ersatzbau genügt nicht.




