Seriöse Spendenorganisationen finden
Nicht nur zur Weihnachtszeit möchten viele Menschen anderen helfen oder Tiere in Not unterstützen. Und natürlich soll das gespendete Geld auch bei den Richtigen ankommen. Dabei unterstützt seit Anfang des Jahres 2024 die Bundesregierung, indem sie das sogenannte Zuwendungsempfängerregister online geschaltet hat. Das Zuwendungsempfängerregister enthält diejenigen Körperschaften, die als gemeinnützig gelten und ist damit eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, sich zum Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen zu informieren. Potenzielle Spender können somit im Register nachsehen, ob die von ihnen gewählte Organisation die Berechtigung hat, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Stufenweiser Ausbau des Registers
Die Daten zu den inländischen Zuwendungsempfängern werden von den Finanzämtern dem Bundeszentralamt für Steuern sukzessive automatisiert übermittelt. Daher können unter Umständen noch immer nicht alle für das Zuwendungsempfängerregister berechtigten Organisationen angezeigt werden.
Aus diesem Grund hat das Zuwendungsempfängerregister zunächst keine konstitutive Wirkung. Das möglicherweise anfängliche Fehlen von berechtigten Organisationen oder das Fehlen von einzelnen Daten hat somit keine Auswirkung auf den durch die Finanzämter festgestellten gemeinnützigkeitsrechtlichen Status. Die fehlenden Daten werden in den nächsten Kalenderwochen schnellstmöglich ergänzt.
Ausländische Organisationen aus dem EU-/EWR-Ausland können einen Antrag auf Aufnahme in das Zuwendungsempfängerregister stellen. Alle Organisationen erhalten in einer späteren Version des Registers die Möglichkeit, freiwillig Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage der Organisation in das Register einzupflegen.
Welche Informationen finden Spender?
Das Register wird auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern von Anfang an mit einer benutzerfreundlichen Suche z. B. nach gemeinnützigem Zweck bzw. Ort ausgestattet sein.
Sobald alle Daten vollständig erfasst sind, können folgende Informationen eingesehen werden:
- Wirtschafts-Identifikationsnummer,
- Name,
- Anschrift,
- steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 52 bis 54,
- Datum der Anerkennung als Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes,
- Datum der Anerkennung als Wählervereinigung,
- Status als juristische Person des öffentlichen Rechts,
- zuständige Finanzbehörde,
- Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides,
- Kontoverbindungen bei Banken/Kreditinstituten und Bezahldienstleistern
Schutz vor Betrügern
Das Zuwendungsempfängerregister schützt also auch davor, Unberechtigten Mittel zuzuwenden. Das Bundeszentralamt für Steuern wird dazu zukünftig die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder mit den im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Organisationen abgleichen und das Ergebnis der Prüfung der zuständigen Landesfinanzbehörde mitteilen.
Digitalisierung des Spendenabzugs
Das Zuwendungsempfängerregister ist auch ein Baustein für eine vorausgefüllte Steuererklärung, bei der eine Spendenquittung in Papier für den Steuerabzug nicht mehr erforderlich sein wird. Die Daten sollen zukünftig digital an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden können und der Sonderausgabenabzug somit automatisch korrekt erfolgen.
Registrierung für ausländische EU/EWR- Organisationen notwendig
Ausländische Organisationen mit Sitz im EU/EWR-Ausland müssen sich für eine Eintragung in das Register separat registrieren und einen Antrag auf Eintragung stellen. Eine neue Registrierung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn nicht bereits ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. In Betracht kommen hier:
– das ElsterOnline-Portal-Zertifikat oder
– das BZStOnline-Portal-Zertifikat aus anderen Meldeverfahren.
Des Weiteren hat das Bundeszentralamt für Steuern auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht.