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ELSTER statt Briefkasten

Was sich bei Steuerbescheiden ab 2026 ändert

ELSTER statt Briefkasten
Steuertipps
18.12.2025 — Lesezeit: 1 Minute

ELSTER statt Briefkasten

Was sich bei Steuerbescheiden ab 2026 ändert

Noch vor wenigen Jahren fand sich zwischen Weihnachtskarten und anderer Festtagspost auch schon einmal ein Steuerbescheid im Briefkasten. Ab 2026 wird der Steuerbescheid nun zum digitalen Weihnachtsgruß: Denn zum Jahreswechsel 2025/2026 wird der bisher freiwillige Empfang von elektronischen Bescheiden in eine Widerspruchslösung umgekehrt, sofern die Erklärung elektronisch übermittelt wurde. Finanzämter können Steuerbescheide, die ab dem 1. Januar 2026 erlassen werden, elektronisch bereitstellen.Geplant ist, dass dies ab 2027 zur Pflicht für die Finanzämter wird.

Ausgenommen davon bleiben ab dem Jahr 2026 Bescheide, die auf noch nicht-elektronisch eingereichten Steuererklärungen mittels Papier-Formularen beruhen. Wer also seine Steuererklärung bisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht hat und dies auch weiterhin tut, bekommt seinen Steuerbescheid zunächst weiterhin in Papierform.

Bundesweit stehen Einkommensteuerbescheide und Gewerbesteuermess- und Zerlegungsbescheide digital zum Abruf bereit. Kommunale Gewerbesteuerbescheide werden in einzelnen Ländern und Kommunen digitalisiert, ein flächendeckender Vollausbau liegt noch nicht vor.

Bei Feststellungsbescheiden steht die Umstellung auf Seiten der Finanzverwaltung noch komplett aus; es gibt hierzu auch keine bekannten Pilotprojekte.

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