ETL SteuerRecht GmbH

Unternehmensübertragung (Nachfolge) und "Vererben"

Die Übertragung von Unternehmen beruht auf unterschiedlichen Anlässen

Einige davon sind die

  • Veräußerung
  • Vorweggenommene Erbfolge oder
  • Vererbung

Die erfolgreiche Übertragung und Fort­führung eines Unternehmens ist ohne das optimale Zusammenspiel von Ge­sellschafts-, Erb-, Steuer- und Berufs­recht nicht möglich.

Auf den "letzten Willen" kommt es an

Seine Umsetzung wird aber stets durch bestehende

  • Unternehmensverträge
  • Nachfolgeregelungen
  • steuerliche Risiken oder
  • stiftungsrechtliche Besonderheiten

beeinflust. Allerdings ist durch das opti­male Zusammenspiel dieser unter­schiedlichen Aspekte eine erfolgreiche Nachfolgeplanung möglich.

SteuerRecht-Experte in Berlin, Herr Geißer SteuerRecht-Experte in Essen, Herr Schinscholl

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Quelle: www.etl-steuerrecht.de/unternehmensnachfolge, Druckdatum: 06.02.2012
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