Die Übertragung von Unternehmen beruht auf unterschiedlichen Anlässen
Einige davon sind die
Die erfolgreiche Übertragung und Fortführung eines Unternehmens ist ohne das optimale Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb-, Steuer- und Berufsrecht nicht möglich.
Auf den "letzten Willen" kommt es an
Seine Umsetzung wird aber stets durch bestehende
beeinflust. Allerdings ist durch das optimale Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Aspekte eine erfolgreiche Nachfolgeplanung möglich.
SteuerRecht-Experte in Berlin, Herr Geißer SteuerRecht-Experte in Essen, Herr Schinscholl

Quelle: www.etl-steuerrecht.de/unternehmensnachfolge, Druckdatum: 06.02.2012
Für weitere Inhalte besuchen Sie bitte die Website: www.ETL-SteuerRecht.de