ETL SteuerRecht GmbH

Pensionszusagen und ihre Beseitigung

Früher eine beliebte Gestaltung, ent­wickeln sich Pensionszusagen zuneh­mend zu einem ernsten steuerlichen Problem.

Wir unterstützen Sie durch

  • rechtliches Gutachten über den In­halt einer Pensionszusage
  • Erstellung von Pensionszusagen mit aktuellem Stand oder von Ände­rungsvereinbarungen für bestehende Zusagen, samt Entwurf des Gesell­schafterbeschlusses
  • Gutachten über die Beseitigung einer Pensionszusage samt Unterstützung bei der Umsetzung

Viele Zusagen sind in mehreren Punk­ten schlicht veraltet, wären im Insol­venzverfahren des Unternehmens an­greifbar oder führen in bestimmten Fällen zur Annahme von verdeckten Ge-

winnausschüttungen durch das Finanz­amt. Diese arbeits- und steuerrecht­lichen Punkte deckt unser Gutachten auf. Mit einer rechtzeitigen vertraglichen Änderung kann man vorbauen.

Soll eine Pensionszusage beseitigt wer­den, so sind schnell — oftmals versich­erungsseitig aufgebrachte — "Modelle" wie das "Einfrieren" einer Zusage, die Aufteilung in past und future service, die Übertragung in einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse oder die Einrichtung einer Rentner-GmbH durch Abspaltung im Raum. Wir sagen Ihnen, was von diesen Modellen zu halten ist und arbeiten den für Ihren Mandanten optimalen Weg aus.

SteuerRecht-Experte in Berlin, Herr Dr. Janssen

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Quelle: www.etl-steuerrecht.de/pensionsrueckstellungen, Druckdatum: 06.02.2012
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