Früher eine beliebte Gestaltung, entwickeln sich Pensionszusagen zunehmend zu einem ernsten steuerlichen Problem.
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Viele Zusagen sind in mehreren Punkten schlicht veraltet, wären im Insolvenzverfahren des Unternehmens angreifbar oder führen in bestimmten Fällen zur Annahme von verdeckten Ge-
winnausschüttungen durch das Finanzamt. Diese arbeits- und steuerrechtlichen Punkte deckt unser Gutachten auf. Mit einer rechtzeitigen vertraglichen Änderung kann man vorbauen.
Soll eine Pensionszusage beseitigt werden, so sind schnell — oftmals versicherungsseitig aufgebrachte — "Modelle" wie das "Einfrieren" einer Zusage, die Aufteilung in past und future service, die Übertragung in einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse oder die Einrichtung einer Rentner-GmbH durch Abspaltung im Raum. Wir sagen Ihnen, was von diesen Modellen zu halten ist und arbeiten den für Ihren Mandanten optimalen Weg aus.

Quelle: www.etl-steuerrecht.de/pensionsrueckstellungen, Druckdatum: 06.02.2012
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