ETL SteuerRecht GmbH

Bankrecht und Kapitalanlagen

Bonds, Fonds, Genüsse oder "einfach nur" der klassische Kredit. Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat seine ei­genen Regeln. Dies gilt bereits für die ganz alltäglichen Bankgeschäfte. Umso mehr noch, möchte man sich etwas anspruchsvolleren Produkten zuwenden.

Spätestens aber wenn mal etwas nicht so gut funktioniert, ist Spezialisten­wissen wichtig. Dann ist es gut, jeman­den zu haben, der sich auch mit den Besonderheiten auskennt. Mit den rechtlichen Details und mit der Praxis der Banken. Aus Beratersicht und aus der Erfahrung langjähriger Tätigkeit bei Banken und Finanzdienstleistern.

  • Allgemeines Bankrecht
  • Kreditrecht, einschließlich dem Recht der Kreditsicherheiten
  • Kapitalanlagenprodukte wie z. B. Offene oder Geschlossene Fonds, Anleihen oder Zertifikate
  • Mezzanine Finanzierungen wie z. B. Genussscheine, Schuldscheindarlehen oder Convertibles
  • Schuldner in der Krise
  • Haftungsfragen
  • Sonderthemen wie Geldwäsche, Aufsichtsrecht (KWG), Prospektprüfung (IDW S4)

SteuerRecht-Experte in Berlin, Herr Schmidt

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Quelle: www.etl-steuerrecht.de/kapitalanlagen, Druckdatum: 06.02.2012
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