ETL SteuerRecht GmbH

Haftung des Steuerberaters

Das deutsche Steuerrecht ist eine äu­ßerst komplexe Rechtsmaterie, deren vollständige Beherrschung durch stän­dige Gesetzesnovellen nahezu unmög­lich ist. Mit zunehmender Komplexität steigen die Regressverfahren wegen an­geblicher Schadensersatzansprüche ge­gen die Berater vor den Zivilgerich­ten.

Wir beraten und vertreten Sie zur Abwehr geltend gemachter Schadenser­satzansprüche sowie zur Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen; insbesondere natürlich Ihrer Honorarforderun­gen.

Ihren Mandanten beraten und vertreten wir zur Abwehr ungerechtfertigter Hono­rarrechnungen und zur Durchsetz­ung von Schadenersatzansprüchen – z. B. gegen einen früheren Berater oder Drit­te. Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der ETL-Gruppe können wir Ihren Mandanten dabei so­wohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten. Im Vordergrund steht dabei für uns eine zügige Bearbeitung der Angelegenheiten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen.

SteuerRecht-Expertin in Berlin, Frau Ruthe SteuerRecht-Expertin in Essen, Frau Leib

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Quelle: www.etl-steuerrecht.de/haftung-steuerberater, Druckdatum: 06.02.2012
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