Das deutsche Steuerrecht ist eine äußerst komplexe Rechtsmaterie, deren vollständige Beherrschung
durch ständige Gesetzesnovellen nahezu unmöglich ist. Mit zunehmender Komplexität steigen die
Regressverfahren wegen angeblicher Schadensersatzansprüche gegen die Berater vor den Zivilgerichten.
Wir beraten und vertreten Sie zur Abwehr geltend gemachter Schadensersatzansprüche sowie zur
Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen; insbesondere natürlich Ihrer Honorarforderungen.
Ihren Mandanten beraten und vertreten wir zur Abwehr ungerechtfertigter Honorarrechnungen und zur
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen – z. B. gegen einen früheren Berater oder Dritte. Aufgrund unserer
Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der ETL-Gruppe können wir Ihren Mandanten dabei sowohl außergerichtlich
als auch gerichtlich vertreten. Im Vordergrund steht dabei für uns eine zügige Bearbeitung der
Angelegenheiten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen.
SteuerRecht-Expertin in Berlin, Frau Ruthe SteuerRecht-Expertin in Essen, Frau Leib

Quelle: www.etl-steuerrecht.de/haftung-steuerberater, Druckdatum: 06.02.2012
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