Seit Inkrafttreten des BilMoG muss eine Pensionsrückstellung handelsrechtlich mit dem nach "vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag" angesetzt werden. Damit sollen derartige Rückstellungen zukünftig "realitätsnäher" bewertet werden.
Die Experten von ETL SteuerRecht in Essen bieten Ihren Mandanten die Erstellung von Pensionsgutachten zur Ermittlung der Rückstellung an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nicht über Lebensversicherungen rückgedeckten Pensionszusagen erteilt haben, da diese Unternehmen keine Rückstellungsberechnung erhalten.
Für die erste Ermittlung der Pensionsrückstellung berechnen die Experten von ETL SteuerRecht 350 EUR netto. Die Folgeermittlung kostet 250 EUR netto.
Benötigte Unterlagen für die Durchführung der Bewertung:

Quelle: www.etl-steuerrecht.de/gutachten, Druckdatum: 06.02.2012
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