ETL SteuerRecht GmbH

Gutachten zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen

Seit Inkrafttreten des BilMoG muss eine Pensionsrückstellung handelsrechtlich mit dem nach "vernünftiger kaufmän­nischer Beurteilung notwendigem Erfül­lungsbetrag" angesetzt werden. Damit sollen derartige Rückstellungen zukünf­tig "realitätsnäher" bewertet werden.

Die Experten von ETL SteuerRecht in Essen bieten Ihren Mandanten die Erstellung von Pensionsgutachten zur Ermittlung der Rückstellung an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nicht über Lebens­versicherungen rückgedeckten Pensi­onszusagen erteilt haben, da diese Unternehmen keine Rückstellungsbe­rechnung erhalten.

Für die erste Ermittlung der Pensions­rückstellung berechnen die Experten von ETL SteuerRecht 350 EUR netto. Die Folgeermittlung kostet 250 EUR netto.

Benötigte Unterlagen für die Durchfüh­rung der Bewertung:

  • den ursprünglichen Gesellschafts­vertrag sowie sämtliche Änderungen
  • aktuelle Handelsregisterauszüge sowie eine aktuelle Gesellschafter­liste
  • die Vereinbarung über die Gewährung der Pensionszusage
  • eine Bilanz-, Gewinn- und Verlust­rechnung auf den 31.12. des Vorjahres

SteuerRecht-Experte in Essen, Herr Joost

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Quelle: www.etl-steuerrecht.de/gutachten, Druckdatum: 06.02.2012
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