ETL SteuerRecht GmbH

Forderungsinkasso

Hohe Außenstände und mangelnde Liquidität können auch solide Unternehmen in die Krise führen. Wir unterstützen Sie dabei, durch ein effektives Forderungsma­nagement ausreichend Liquidität und damit Sicherheit zu schaffen. Das ETL-For­derungsinkasso ist ein effizientes Verfahren zu attraktiven Konditionen. Das Forderungsinkasso übernehmen Rechtsanwälte aus dem ETL-Verbund. Den Auftrag zum ETL-Forderungsinkasso können Sie schnell und einfach über das Online-Formular erteilen.

  • Außergerichtliches Verfahren
    Wird der Rechtsanwalt bereits im außergerichtlichen Verfahren eingeschaltet, erfolgt als erstes eine Prüfung bezüglich der Durchsetzbarkeit der Forderung. Der Schuldner wird angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Sollte eine Zahlungsbereit­schaft bestehen, die jedoch aufgrund der finanziellen Situation nicht nachgekommen werden kann, wird mit dem Schuldner über weitere Sicherungsmöglichkeiten der Forderung (z.B. konstitutives Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, etc.) verhandelt, um so die Haftungsmasse zu vergrößern und das Insolvenzrisiko zu verringern
  • Gerichtliches Verfahren
    Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Je nach Ausgangslage wird entweder das Mahnverfahren oder wenn mit der Einlegung des Widerspruchs zu rechnen ist, direkt die Zahlungsklage erhoben
  • 1.Zwangsvollstreckung
    Sollte der Schuldner trotz Urteil nicht zahlen, übernimmt der Anwalt die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Es erfolgt eine Prüfung, welche Maßnahme zur rasches­ten Realisierung der Forderung führt. Ggf. sind aufgrund drohender Insolvenz vorläufige Maßnahmen zu ergreifen.

Selbstverständlich werden Sie stets auf dem aktuellen Stand der Angelegenheit gehalten. Die einzelnen Schritte werden nur in Absprache mit Ihnen eingeleitet.

Kosten:
Grundsätzlich fallen für die außergerichtliche Tätigkeit 75,00 EUR zzgl. Mehrwert­steuer und Auslagen an. Umfasst sind hiervon sämtliche außergerichtliche Tätig­keiten wie Beratung, Prüfung und Anschreiben an den Gläubiger. Die gerichtliche Tätigkeit wird nach den Gebühren des RVGs abgerechnet. Selbstverständlich sind unsere Anwälte bemüht, diese Kosten mit zu liquidieren.

SteuerRecht-Expertin in Berlin, Frau Ruthe SteuerRecht-Expertin in Essen, Frau Kneist

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Quelle: www.etl-steuerrecht.de/forderungsinkasso, Druckdatum: 06.02.2012
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